Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie stellt eine wichtige finanzielle Absicherung dar, wenn Ihre Arbeitskraft als Einkommensquelle wegfällt.
- Monatliche Rentenzahlung zur finanziellen Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit
- Versicherungsschutz bei krankheits- oder unfallbedingter Berufsunfähigkeit
- Deutlich höhere Leistungen als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die oft unter dem Existenzminimum liegt
- Abschluss möglich für Personen zwischen 10 und 55 Jahren
- Frühzeitiger Vertragsabschluss sichert günstigere Beiträge durch bessere Gesundheits- und Alterskonditionen
Wir analysieren den Markt für Sie
Die Leistungen privater Berufsunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter zum Teil erheblich. Deshalb vergleichen wir für Sie nicht nur Beiträge, sondern auch den tatsächlichen Leistungsumfang. Die Versicherer, die wir empfehlen, leisten bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit ebenso wie bei Unfallfolgen oder altersunabhängigem Kräfteverfall – und das auch rückwirkend.
Neben einer fundierten Tarifauswahl prüfen wir die Qualität der Bedingungen im Detail.
Dabei achten wir insbesondere auf folgende Punkte:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer verzichtet darauf, Leistungen abzulehnen, selbst wenn theoretisch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
- Keine verpflichtende Mitwirkung: Es besteht keine Verpflichtung, ärztlichen Anordnungen uneingeschränkt zu folgen. Entscheidend ist, ob eine Maßnahme zumutbar ist.
- Nachversicherungsgarantie: Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt oder Adoption möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Verkürzter Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit wird bereits dann anerkannt, wenn eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten vorliegt, statt der sonst üblichen unbestimmten Prognose.
- Frühzeitige Leistung bei Arbeitsunfähigkeit: In einigen Tarifen ist bereits bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von vier bis sechs Monaten eine Leistung möglich – auch ohne formelle Feststellung der Berufsunfähigkeit.